Fachwerk in den Ortsteilen

Dorfentwicklung 2021-2028

Informationen zur Förderung privater Maßnahmen

Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Gebäude innerhalb des Fördergebietes liegt oder es als Einzelkulturdenkmal unter Denkmalschutz steht. 
  • Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen (auch eine Beauftragung darf noch nicht erteilt sein). 
  • Die Mindestinvestition muss 10.000 € netto betragen.

Fördergebiete in den einzelnen Stadtteilen

Fördermöglichkeiten

Gefördert werden können unter anderem:

  • (Energetische) Sanierungs-, Erhaltungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden in regionaltypischer Bauweise (z. B. Dach, Fassade, Türen, konstruktive Bauteile)
  • Umnutzung leerstehender Scheunen oder Nebengebäude zu Wohnzwecken
  • Maßnahmen zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (Außen- und Innensanierung)
  • Neubau oder Wiederherstellung von Gebäuden, die sich städtebaulich, denkmalpflegerisch und baugestalterisch in die örtliche Baustruktur einfügen
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss nicht sanierungs- oder umnutzungsfähiger Gebäude (Nachnutzung erforderlich)
  • Ortstypische Erweiterung und Neuanlage von privaten Hof-, Garten-, Grünflächen mit deutlich ökologisch wertvoller Gestaltung

Beratungsgespräch

Die Erstberatungsgespräche sind kostenfrei, unverbindlich und finden vor Ort statt. Diesen Termin vereinbaren Sie mit dem Beratungsbüro.

Das Beratungsbüro fertigt Gestaltungsvorschläge für das Vorhaben an, erstellt ggfs. eine Kostenschätzung, verfasst ein Beratungsprotokoll und hilft Ihnen, Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Im weiteren Verfahren kann ein Architekturbüro nach Wahl beauftragt werden

Kontakt zum Beratungsbüro

UF-Architektur

Frau Ute Friedrich

+49 5635 232

+49 151 1944 9477

Herr Daniel Thomas

+49 5631 954-1533


Verfahrensablauf

Der Verfahrensweg sieht wie folgt aus:

  • Beratungsgespräch führen
  • Angebote einholen
  • Baugenehmigung/Denkmalschutzrechtliche
  • Genehmigung einholen
  • Förderantrag stellen
  • Bewilligung/Zuwendung abwarten
  • Maßnahme beauftragen, durchführen, bezahlen
  • Rechnungen und Zahlungsbelege bei der Bewilligungsstelle einreichen
  • Zuschuss erhalten

Bewilligungsstelle

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Frau Theresia Schneider

+49 5631 954-853

Förderhöhe

Für private Maßnahmen können Zuschüsse gewährt werden. Die Förderquote beträgt 35 % der förderfähigen Nettokosten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt:

  • 45.000 € pro Objekt
  • 60.000 € bei Einzelkulturdenkmälern
  • 200.000 € bei Umnutzung von Scheunen und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten

Wichtig!

Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf. Grundlage der Förderung sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation“ vom 01.01.2023, die Hessische Landeshaushaltsordnung sowie das Integrierte Kommunale EntwicklungsKonzept (IKEK) der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder).