Das zehntürmige Rathaus nebenan das bekannte Hotel Sonne Frankenberg

Mobilität

Mein Bereich, dein Bereich – wer fährt und geht im Straßenverkehr wo?

In diesem Beitrag bringen wir Licht ins vermeintliche Dunkel der Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Denn viele Unsicherheiten und Konflikte entstehen dort, wo Regeln nicht bekannt sind oder Wege falsch genutzt werden.

Nicht jede Fläche ist für alle da

Straßen, Wege und Verkehrsflächen in der Stadt haben jeweils eine bestimmte Funktion. Die Fahrbahn ist in erster Linie für den Fahrzeugverkehr vorgesehen. Gehwege sind für Menschen gedacht, die zu Fuß unterwegs sind. Hinzu kommen Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie weitere besondere Führungen für einzelne Verkehrsarten. Wer diese Unterschiede kennt, kann sich sicherer im Straßenverkehr bewegen und hilft zugleich mit, Missverständnisse und gefährliche Situationen zu vermeiden.

Der Gehweg gehört den Fußgängerinnen und Fußgängern

Wer zu Fuß geht, nutzt grundsätzlich den Gehweg. Dort sollen Fußgängerinnen und Fußgänger sicher und möglichst ungestört unterwegs sein können. Das gilt besonders für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Gehwege nicht durch fahrende Fahrzeuge beeinträchtigt oder blockiert werden. In bestimmten Situationen gelten hier Ausnahmen und Sonderregelungen.

Mit dem Fahrrad: Nicht immer gilt dasselbe

Für Radfahrende ist die Lage oft weniger eindeutig. Grundsätzlich gehört das Fahrrad zum Fahrzeugverkehr. Das bedeutet: Radfahrende fahren in vielen Fällen auf der Fahrbahn. Ein neben der Fahrbahn führender Radweg muss nur dann benutzt werden, wenn er entsprechend gekennzeichnet ist, nicht jeder Weg neben der Straße ist automatisch benutzungspflichtig. Fehlt eine entsprechende Beschilderung, kann in vielen Fällen auch die Fahrbahn genutzt werden.

Auf dem Gehweg dürfen Erwachsene mit dem Fahrrad grundsätzlich nicht fahren, das ist ein häufiger Irrtum. Denn Gehwege sollen den Menschen vorbehalten bleiben, die zu Fuß unterwegs sind. Eine Ausnahme gilt hier für Kinder: Jüngere Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, noch bis zum 10. Geburtstag dürfen sie es. Ist der Weg als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert, teilen sich Fahrräder und zu Fuß Gehende die Fläche und sind zur gegenseitigen Rücksicht aufgerufen.

Was gilt für E-Bike und Co.?

Der Begriff des E-Bikes hat sich durchgesetzt für die landläufige Bezeichnung von Elektrofahrrädern. Technisch (und rechtlich) unterscheidet man allerdings zwischen den weitverbreiteten Pedelecs und den deutlich schnelleren S-Pedelecs. Pedelecs unterstützen mit ihrem Motor beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Bei S-Pedelecs unterstützt der Motor auch ohne zu treten und bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Sie gelten laut StVO als Kleinkrafträder, benötigen ein Versicherungskennzeichen und dürfen nicht auf Fahrradwegen fahren.

Auch bei den sogenannten E-Scootern gibt es häufig Unsicherheiten. Sie werden im Straßenverkehr in vielen Situationen ähnlich behandelt wie Fahrräder bzw. ihre „großen E-Geschwister“, die Pedelecs. Wenn Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, sollen E-Scooter dort fahren. Gibt es allerdings keine entsprechende Radverkehrsführung, dürfen sie in der Regel die Fahrbahn nutzen – nur der Gehweg ist für sie tabu. Das gilt auch für Fußgängerzonen, sofern kein Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angebracht ist. Die Scooter benötigen wie die S-Pedelecs ein Versicherungskennzeichen.

Gemeinsame und getrennte Wege: Genau hinschauen lohnt sich

Nicht immer ist auf den ersten Blick eindeutig erkennbar, wer welchen Teil eines Weges nutzen darf. Es gibt Wege, die gemeinsam für den Fuß- und Radverkehr freigegeben sind, und solche, bei denen beide Verkehrsarten klar voneinander getrennt geführt werden. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Beschilderung und Markierung vor Ort. Vieldiskutiertes Beispiel ist die Promenade der Frankenberger Uferstraße: Hier sind die Bereiche für Fußgänger und Radfahrende eigentlich klar voneinander getrennt und entsprechend markiert. Im Alltag beachten viele Menschen die Markierungen jedoch nicht.

Rücksichtnahme bleibt der wichtigste Grundsatz

So wichtig klare Regeln auch sind: Überall dort, wo verschiedene Verkehrsteilnehmer auf engem Raum zusammenkommen, ist besondere Aufmerksamkeit und Rücksicht wichtig. Ob im Auto, auf dem Rad oder E-Scooter sowie zu Fuß – jede und jeder sollte im Straßenverkehr einen Blick für die anderen Verkehrsteilnehmenden haben, schon alleine im Interesse der eigenen Sicherheit. Schließlich sind die wenigstens von uns im Alltag nur mit einem Verkehrsmittel unterwegs. Wir alle sind immer wieder Fußgänger, Fahrrad- und Autofahrer.