Das zehntürmige Rathaus nebenan das bekannte Hotel Sonne Frankenberg

Straßenverkehr

Linien, Symbole und Markierungen im Straßenverkehr – was sie bedeuten und welche Regeln gelten

Markierungen geben Orientierung

Wer mit dem Fahrrad, dem E-Scooter, zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs ist, begegnet im Straßenverkehr ständig unterschiedlichen Markierungen: gestrichelten und durchgezogenen Linien, Fahrradsymbolen auf dem Weg, rot markierten Straßenabschnitten. Sie strukturieren die Verkehrsflächen, grenzen ab, ordnen den Verkehr – und erhöhen damit die Sicherheit für alle. Markierungen sind also nicht nur „aufgemalte Hinweise“, sondern oft Teil der Verkehrsführung. Es lohnt sich deshalb genau hinzuschauen.

Schutzstreifen und Radfahrstreifen: Nicht dasselbe, aber beide wichtig

Schutzstreifen für den Radverkehr sind in der Regel am rechten Fahrbahnrand an einer gestrichelten Linie und einem Fahrradsymbol auf dem Boden zu erkennen. Der Schutzstreifen markiert einen Bereich, der vor allem dem Radverkehr dient. Schutzstreifen gehören zur Fahrbahn und sollen Radfahrenden eine sichere und sichtbare Führung geben. Die gestrichelte Linie kann – sofern es der Verkehr nötig macht – von Autos überfahren werden.

Davon zu unterscheiden ist der Radfahrstreifen. Er ist in der Regel deutlicher von der Fahrbahn abgegrenzt, häufig durch eine durchgezogene Linie. Wichtigster Unterschied: der Radfahrstreifen ist ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen, die durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden.

Für beide gilt: Sie sollen nicht von haltenden oder parkenden Fahrzeugen blockiert werden. Ist eine solche Fläche versperrt, müssen Radfahrende ausweichen. Das kann zu gefährlichen Situationen führen — besonders dann, wenn gleichzeitig Kraftfahrzeuge vorbeifahren.

Apropos vorbeifahren: Der Abstand beim Überholen von Radfahrenden muss innerorts immer mindestens 1,5 m betragen, ganz unabhängig davon, ob die Radfahrerin oder Radfahrer auf einem Schutzstreifen, auf einem Radfahrstreifen oder auf der Fahrbahn unterwegs ist. Außerorts sind es sogar 2 m Überholabstand.

Besonderheit Fahrradstraße: Was gilt dort?

Eine Besonderheit im Verkehr gibt es seit wenigen Jahren in Frankenberg – in den Straßen Am Hain, Hengstfurt und Futterhof. Dort befinden sich die bislang einzigen Fahrradstraßen im ganzen Landkreis Waldeck-Frankenberg. Sie sind entsprechend beschildert und auf dem Boden mit dem Zusatz „Fahrradstraße“ markiert. Dort gelten einige Besonderheiten.

Schon das Verkehrszeichen mit weißem Rad auf blauem Untergrund macht deutlich: Hier hat der Radverkehr eine besondere Bedeutung. Fahrradstraßen sollen dem Radverkehr mehr Sicherheit und Raum geben. Radfahrende dürfen eine Fahrradstraße grundsätzlich benutzen. Andere Fahrzeuge, etwa Autos oder Motorräder, dürfen dort nur dann fahren, wenn es wie in Frankenberg durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist. Hier gilt für alle Fahrradstraßen: Anlieger frei.

In Fahrradstraßen gilt: Fahrräder haben Vorrang, der restliche Verkehr muss sich entsprechend anpassen. Es gilt maximal Tempo 30 und Fahrräder dürfen, anders als sonst, grundsätzlich nebeneinander fahren. Gerade in Fahrradstraßen zeigt sich darum besonders deutlich, dass gute Verkehrsführung und gegenseitige Rücksicht zusammengehören.

Wissen plus Rücksicht = mehr Sicherheit für alle

Markierungen und Schilder im Straßenverkehr schaffen Klarheit. Letztlich sie sind aber nur der Rahmen, in dem sich alle Verkehrsteilnehmenden bewegen. Sie ersetzen in keinem Fall das vorausschauende und rücksichtsvolle Verhalten aller Beteiligten. Wer die Bedeutung von Markierungen kennt und zum Beispiel die Regeln in einer Fahrradstraße beachtet, trägt zu mehr Sicherheit und einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei. Vor allem gegenüber den schwächeren und schutzbedürftigeren Verkehrsteilnehmenden sollte darum Rücksicht immer das oberste Gebot sein. Dann kommen auch alle gut und sicher ans Ziel!