Stellplatzsatzung der Stadt Frankenberg (Eder) 2026
Aufgrund der § 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils geltenden Fassung sowie der § 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) in ihrer Sitzung am 20.08.2026 die Stellplatzsatzung 2026 beschlossen.
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