Kommunalwahl am 15. März 2026,
Feststellung der Ersatzbewerber
Herr Bernd Manz hat gemäß § 33 KWG gegenüber dem Gemeindewahlleiter der Stadt Frankenberg (Eder) erklärt, dass er sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) nicht annimmt. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags an seine Stelle. Für den Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD) ist dies Herr:
Paul Herrnberger, wh. Untergasse 14, 35066 Frankenberg (Eder).
Das Ausscheiden des bisherigen Vertreters -Herr Bernd Manz- und das Nachrücken des neuen Vertreters -Herr Paul Herrnberger- wird hiermit gemäß § 34 Abs. 3 KWG festgestellt.
Herr Manfred Hacker hat gemäß § 33 KWG gegenüber dem Gemeindewahlleiter der Stadt Frankenberg (Eder) erklärt, dass er sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) nicht annimmt. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags an seine Stelle. Für den Wahlvorschlag der Freien Wähler Frankenberg (FWF) ist dies Herr:
Ömer Balkaya, wh. Goldbachstraße 33, 35066 Frankenberg (Eder).
Das Ausscheiden des bisherigen Vertreters -Herr Manfred Hacker- und das Nachrücken des neuen Vertreters -Herr Ömer Balkaya- wird hiermit gemäß § 34 Abs. 3 KWG festgestellt.
Das Mitglied des Ortsbeirates Haubern, Herr Holger Kreis, hat schriftlich sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Stadtteiles Haubern niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber der Wahlergebnisliste für die Wahl in den Ortsbeirat des Stadtteiles Haubern nach § 34 Abs. 1 KWG ist dies Herr:
Markus Lang, wh: Stockwiesenweg 18, 35066 Frankenberg (Eder).
Das Ausscheiden des bisherigen Vertreters -Herr Holger Kreis- und das Nachrücken des neuen Vertreters -Herr Markus Lang- wird hiermit gemäß § 34 Abs. 3 KWG festgestellt.
Frankenberg (Eder), 17.April 2026
Buch
Besonderer Gemeindewahlleiter
