Das zehntürmige Rathaus nebenan das bekannte Hotel Sonne Frankenberg

Ankündigung von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten

RML Datei Ankündigung von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten


ANKÜNDIGUNG VON VERMESSUNGS- UND KARTIERUNGSARBEITEN, ORTSBESICH TIGUNGEN UND DOKUMENTATION SOWIE BAUGRUNDUNTERSUCHUNGEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH DER STADT FRANKENBERG (EDER) RHEIN-MAIN-LINK 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um und auszubauen. Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er besteht aus den folgenden vier Vorhaben, die von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt wurden. Durch die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Rhein-Main-Links gesetzlich festgelegt. 

• Vorhaben Nr. 82 BBPlG (DC34) Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt 
• Vorhaben Nr. 82a BBPlG (DC35) Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Hofheim am Taunus 
• Vorhaben Nr. 82b BBPlG (NOR-x-4) Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Kriftel 
• Vorhaben Nr. 82c BBPlG (NOR-x-8) Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt/Biblis/
Groß-Rohrheim/Gernsheim/Biebesheim am Rhein 

Da zwischen allen Vorhaben eine räumliche Nähe besteht, plant Amprion sie gebündelt als Rhein-Main-Link umzusetzen. Dieser wird zu künftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde. 

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der im Folgen den beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden. 

Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt. 

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt ein. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem, die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten. 

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis. 

KONTAKT
Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über unsere Telefonhotline unter der Rufnummer: 06251 8263288 im Zeitraum von Montag bis Freitag: 09.00 –18.00 Uhr zur Verfügung. Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf. 

1. KARTIERUNGEN, VERMESSUNGS ARBEITEN, ORTSBESICHTI GUNGEN UND DOKUMENTATION 

1.1. KARTIERUNGSARBEITEN
Für die Erstellung der umweltfachlichen Unterlagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Artvorkommen zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel. Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH beziehungsweise ihren Beauftragten durchgeführt: 

1.1.1. Biotoptypen- und Gewässerkartierung: Die Biotoptypenkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines 2000-m-Trassenkorridors festgestellt. 

1.1.2. Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und gegebenenfalls auch Nachtbegehungen im räumlichen Zusammen hang mit Natura 2000-Gebieten durchgeführt. 

1.1.3. Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und gegebenenfalls ergänzend im Sommer im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten. 

1.1.4. Fledermauskartierungen: Im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst. Hierbei können an einzelnen Abenden an geeigneten Standorten fortwährend kontrollierte Netze Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund zum Fang der Tiere zwecks Bestimmung zum Einsatz kommen. Weiter hin kann es an einzelnen Standorten zur Ausbringung von Horchboxen kommen, die automatisch Ultraschalllaute zur Bestimmung der Fledermausarten aufzeichnen. 

1.1.5. Kartierungen von Amphibien, Biber, Brandmaus, Feldmaus, Fischotter, Haselmaus, Käfern, Libellen, Reptilien, Schmetterlingen und Wildkatze: Tagsüber und teilweise nachts werden im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten die verschiedenen Arten erfasst. Ergänzend zu den notwendigen Begehungen werden hier bei Bedarf zum Nachweis der Haselmaus Neströhren (kleine Plastikröhren) an Büschen oder Bäumen befestigt und zum Nachweis von Amphibien und Reptilien künstliche Verstecke (ca. 1 m² große Stücke von Brettern, Blechen oder Dachpappe) auf dem Boden ausgebracht. Zum Nachweis von Molchen werden punktuell (räumlich und zeitlich) in Ge wässern zur Erfassung Eimer- und Flaschenreusen eingesetzt. 

1.1.6. Kartierung von Fischen, Flusskrebsen, Muscheln und Rundmäulern: Begehung beziehungsweise Bootsbefahrung von relevanten Gewässern sowohl tagsüber als auch nachts im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten. Ergänzend zu den Begehungen können in einzelnen Nächten Reusen zur Kartierung bestimmter Arten aufgestellt werden. Die Tiere werden direkt nach der Erfassung zur Artbestimmung wieder freigelassen. 

1.2. VERMESSUNGSARBEITEN 
Zur Erfassung der Topographie im Präferenzraum sind Vermessungen notwendig, meist fußläufig mit tragbaren Geräten. Unter bestimmten Bedingungen können Drohnen eingesetzt werden. Die Arbeiten dauern in der Regel wenige Tage, abhängig von der Witterung. 

1.3. ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION
Ziel ist die Ermittlung von Umweltdaten, Kreuzungspunkten und geografischen sowie geologischen Gegebenheiten. Kleingruppen von zwei Personen führen die Besichtigungen meist mit Pkw durch, öffentliche Wege werden genutzt; private und Wirtschaftswege nur bei Bedarf. Es werden lediglich Fotos und Notizen angefertigt, keine speziellen Geräte. 

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von FEBRUAR 2025 BIS MÄRZ 2026. 

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten beziehungsweise letztere befahren. In der Re gel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten. Im Zuge der Arbeiten werden keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei dem oben ge nannten Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigen. 

DIE FOLGENDEN FLURE SIND VON DEN UNTER 1. GENANNTEN MASSNAHMEN BETROFFEN 

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite: 

rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/ Bekanntmachungen/Vermessungs-und Kartierungsarbeiten-25-26/

LISTE DER FLURE IM BEREICH DER STADT FRANKENBERG (EDER) 

GEMARKUNG FRANKENBERG
Flur 1, 3, 8, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 24, 28, 31, 32, 36, 37, 39, 40, 42, 45, 59, 60, 62, 63, 64, 65, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 89 
GEMARKUNG FRIEDRICHSHAUSEN
Flur 1, 7, 8 
GEMARKUNG GEISMAR
Flur 1, 2, 3, 4, 9, 10, 11, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 
GEMARKUNG HAINE
Flur 7, 12, 29, 30, 34
GEMARKUNG HOMMERSHAUSEN
Flur 4, 5, 6, 14, 15
GEMARKUNG RÖDDENAU
Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 29, 30, 31, 33, 34
GEMARKUNG RODENBACH
Flur 1, 2, 3, 4, 5
GEMARKUNG SCHREUFA 
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
GEMARKUNG VIERMÜNDEN
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22
GEMARKUNG WANGERSHAUSEN
Flur 6, 7, 14, 16 


2. BAUGRUNDUNTERSUCHUNGEN 

2.1. GEOTECHNISCHE VORARBEITEN 

2.1.1. Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte, das heißt Ansatz punkte der Bohrungen und Sondierungen, werden im Vorfeld der Arbeiten eingemessen und mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt. 

2.1.2. Kleinbohrung: Ziel der Kleinbohrungen ist es, mittels Boden- Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund proben Informationen über die Bodenbeschaffenheit zu sammeln. Be stimmt werden soll unter anderem die Schichtdicke, die Schichtzusammensetzung, die Lagerungsdichte und der Eindringwiderstand. Unter Kleinbohrungen werden daher mehrere Aufschlussverfahren wie zum Beispiel Rammsondierungen oder Rammkernsondierungen zusammengefasst. Wir führen sie in der Regel mit kleinen Bohrraupen, im Ausnahmefall auch mit handgeführten Schlaggeräten (Pürckhauer) durch. Die entnommene Bodenprobe hat einen Durchmesser von bis zu neun Zentimetern und ist fünf bis sieben Meter tief. Die Geräte und die Aufstellflächen (circa drei mal drei Meter) wählen wir so, dass wir Einwirkungen auf den Boden und mögliche Flurschäden so gering wie möglich halten. Kleinbohrungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, sodass wir Ihre Flächen nur einen Tag lang in Anspruch nehmen müssen. Sollten wir Ihre Flächen beispielsweise witterungsbedingt länger oder erneut beanspruchen müssen, werden wir Sie vorab recht-zeitig informieren. Nach Abschluss der Bohrung werden wir das Bohrloch fachgerecht verschließen. 

2.1.3. Zuwegung zu Kleinbohrungen: Die Zuwegungen zu den Bohr punkten planen wir so, dass wir überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche, oder gegebenenfalls auch private Wege nutzen. Einige Punkte werden wir nicht direkt über feste Wege anfahren können, sodass wir in diesen Fällen auch Acker- und Grünflächen nutzen müssen. 

2.1.4. Kernbohrungen: Um den Baugrund in einer größeren Tiefe zu untersuchen, beispielsweise um die Bauweise für die Querung von Infrastrukturen festzulegen, wenden wir Kernbohrungen an. Bei Kernbohrungen müssen die Flächen im Vorfeld auf Kampfmittelverdacht unter sucht werden. Die Kampfmittelerkundung bei einer Kernbohrung führen wir in der Regel mit einer an einem Minibagger befestigten Bohrschnecke aus. Wenn sichergestellt ist, dass keine Kampfmittel vorhanden sind, beginnen wir unter Freigabe der zuständigen Behörden mit der eigentlichen Kernbohrung. Wir bohren dabei mit einem Durchmesser von circa 14 Zentimetern. Wir erreichen in der Regel Tiefen von etwa 20 Metern; in Einzelfällen können auch Tiefen von etwa 40 Metern erforderlich werden. Für die Kernbohrungen wird die Fläche mit einem auf Ketten geführten Bohrgerät oder Lkw befahren. Wenn wir die Bohrung abgeschlossen haben, verfüllen wir das Bohrloch mit einem geeigneten Material, sodass Sackungen an der Oberfläche oder Veränderungen der hydrogeologischen Eigenschaften ausgeschlossen werden können. Kernbohrungen dauern auf Grund ihrer Tiefe drei bis vier Tage, danach stehen Ihnen die Flächen wieder frei zur Verfügung. Sollten wir Ihre Flächen beispielsweise witterungsbedingt länger oder erneut beanspruchen müssen, werden wir Sie vorab rechtzeitig informieren. 

2.1.5. Zuwegung zu Kernbohrungen: Wie bei der Kleinbohrung nutzen wir soweit möglich vorhandene Wege, um zu der erforderlichen Arbeitsfläche zu gelangen, die wir dann mit den beschriebenen Geräten in Anspruch nehmen. Für die Kernbohrungen benötigen wir eine Arbeitsfläche von etwa zehn mal zehn Metern. An den Kernbohrpunkten werden wir zum Teil ergänzende Ramm- oder Drucksondierungen (siehe unten) vornehmen, die jedoch keine zusätzliche Arbeitsfläche benötigen. 

2.1.6. Grundwassermessstellen: Um die Hydrogeologie der Flächen zu untersuchen und zu prüfen, ob später während der Baumaßnahme Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, werden wir einzelne Kernbohrungen zu Grundwassermessstellen ausbauen. Kleinbohrungen werden wir im Einzelfall zu Rammfiltermessstellen ausbauen. Hierzu bringen wir in die Bohrlöcher Filterrohre und Filterkies ein. Den Kopf der Messstelle legen wir in der Regel über Flur an und machen diesen durch eine entsprechende Markierung in der Umgebung er kenntlich. Egal ob Grundwasser- oder Rammfiltermessstelle - die Lage werden wir so wählen, dass eine Bewirtschaftung der jeweiligen Fläche weiterhin ohne oder nur mit geringer Einschränkung möglich ist. Die Daten der Grundwassermessstellen werden wir in regelmäßigen Ab ständen auslesen. Daher müssen sie während der gesamten Baumaßnahme fußläufig zugänglich bleiben. 

2.1.7. Drucksondierung (CPT): Um eine Drucksondierung (CPT) vor zunehmen, drücken wir eine kegelförmige Spitze mit einer definierten Geschwindigkeit in den Boden. Die Spitze hat dabei eine Fläche von etwa 15 Quadratzentimetern. Auch bei der CPT haben wir das Ziel, Rückschlüsse auf die Baugrundverhältnisse zu ziehen. Eine Sonde misst dafür den Spitzendruck und die Mantelreibung, die bei der Drucksondierung entstehen. Wir sondieren in einer Tiefe von 20 bis maximal 40 Metern. Um den nötigen Einpressdruck erzeugen zu können, sind die CPT-Geräte auf einem Lkw oder auf einem Raupenfahrzeug montiert. Die CPT nimmt höchstens so viel Fläche in Anspruch wie eine Kernbohrung. Drucksondierungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, sodass wir Ihre Flächen nur einen Tag lang in Anspruch nehmen müssen. Sollte eine längere oder erneute Beanspruchung, zum Beispiel witterungsbedingt, notwendig sein, informieren wir Sie recht zeitig vorab. Wenn wir die Sondierung abgeschlossen haben, werden wir das entstandene Loch wieder fachgerecht verschließen. 

2.1.8. Schürfe: In Einzelfällen werden wir zur bodenkundlichen Kartierung mit einem Minibagger Schürfe mit einer Tiefe von circa 1,5 bis 2 Metern anlegen. Nachdem die einzelnen Bodenschichten erfasst sind, werden wir die Schürfe wieder fachgerecht entsprechend der ursprünglichen Horizontierung verfüllen. Diese Maßnahme dauert in der Regel einen Tag. Sollte eine längere oder erneute Beanspruchung, zum Beispiel witterungsbedingt, notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig vorab. 

2.1.9. Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen erkunden wir den Untersuchungspunkt auf Kampfmittel. So stellen wir sicher, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegen den Fällen mittels Handgeräte von der Oberfläche aus. In Einzelfällen können weitere Maßnahmen wie Schneckenbohrungen (siehe oben) erforderlich werden. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden wir die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss an eine Fachfirma vergeben. Hierzu kann gegebenenfalls der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten werden wir einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen durchführen. In der Regel werden wir die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb weniger Tage abschließen. Zudem führen wir im konkreten Verdachtsfall weitere Kampfmitteluntersuchungen durch. Diese dienen dazu, militärische Stoffe und Gegen stände aufzufinden und zu entfernen. Hierzu messen wir mit Hilfe sogenannter Mehrkanal-Detektionsgeräte die geomagnetischen Signale auf den Verdachtsflächen. Ein Eingriff in den Boden ist dabei nicht nötig. Die Flächen werden entweder mit einer Drohne überflogen (drohnengestützte Geomagnetik), zu Fuß betreten (manuelle Geomagnetik) oder mit einem geländegängigen Fahrzeug (fahrzeuggestützte Geomagnetik) befahren. Bei der Befliegung finden Starts und Landungen der Drohnen auf öffentlichen Wegen statt. 

2.1.10. Geophysikalische Untersuchungen: Geophysikalische Untersuchungen dienen der Erkundung des Untergrundes mittels messtechnisch-physikalischer Methoden von der Oberfläche aus. Dazu werden Elektroden beziehungsweise Geophone (fünf bis acht Millimeter starke und etwa 30 Zentimeter lange Stahlstifte) linear, in regelmäßigen Ab ständen in etwa 0,2 Meter Tiefe in den Boden gesteckt und mit Kabeln sowie einem Messgerät verbunden. Anschließend folgen mehrere Messkampagnen durch die Fachfirma mittels zwei verschiedener Ver fahren. Bei der Geoelektrik wird die zwei- bis dreidimensionale Verteilung des spezifischen elektrischen Widerstandes gemessen, indem Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund eine Stromstärke von 0,2 Ampere genutzt wird. Für die Seismikmessungen wird drei bis fünf Mal mit einem zehn Kilogramm schweren Hammer auf eine am Boden liegende Stahlplatte gehauen, um ein seismisches Signal zu erzeugen (wie ein Echo). Durch die geophysikalischen Untersuchungen können Bodenschichten/ -grenzen, Hohlräume, Grundwasserleiter oder Auflockerungen ohne Erdarbeiten in mehreren Metern Tiefen detektiert werden. Die Profile werden zu Fuß begangen und dauern meistens wenige Tage. Die Materialanlieferung erfolgt über Straßen, Feldwege beziehungsweise freigegebene Zufahrten möglichst nah an die Messlinie heran. 

2.1.11. Archäologische Voruntersuchungen: Archäologische Voruntersuchungen spielen für uns eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass unser Bauvorhaben oder auch bereits die vorbereitenden Erkundungsmaßnahmen wie zuvor benannt keine archäologisch bedeutenden Funde gefährden. Dazu gehören Prospektionen und andere Methoden, um beispielsweise kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte oder Artefakte zu identifizieren und Informationen über die darunter liegenden Strukturen zu sammeln, bevor wir mit den eigentlichen Vorarbeiten beginnen. 

2.1.11.1. Begehungen: Bei dieser Technik werden archäologische Stätten oberirdisch untersucht, um Hinweise auf potenzielle unterirdische Strukturen zu entdecken. Durch visuelle Inspektionen (Geländebegehungen) von Geländeformationen, Vegetation, Bodenmerkmalen und Artefakten können Archäologen mögliche Standorte von verborgenen Fundstellen identifizieren. Durch das Auflesen und Kartieren von Artefakten auf der gepflügten, geeggten und gut abgeregneten Ackeroberfläche können Fundstellen datiert werden und Aussagen über ihre Ausdehnung und mögliche Verlagerungsprozesse getroffen werden. Hier kommen gegebenenfalls Handgeräte, wie zum Beispiel Metalldetektoren, zum Einsatz. 

2.1.11.2. Magnetometrie oder Geomagnetik: Die Magnetometerprospektion in der Archäologie nutzt Magnetfeldmessungen, um unterirdische eisenhaltige Strukturen wie Mauerreste oder Gräben zu lokalisieren, ohne den Boden zu durchgraben. Diese Methode ist effektiv, um Artefakte oder bauliche Überreste zu entdecken, und trägt zur Schonung archäologischer Stätten bei. Hier kann ein Handwagen, welcher von einer Person oder einem Quad gezogen wird, zum Einsatz kommen. 

2.1.11.3. Georadar (Ground Penetrating Radar - GPR): Georadar sendet elektromagnetische Impulse in den Boden und misst die reflektierten Signale. Diese Methode kann verwendet werden, um Schichtungen im Boden, Gräber, Mauerreste und andere Strukturen zu identifizieren. Georadar ermöglicht eine schnelle Erfassung großer Flächen, ist jedoch auf die Beschaffenheit des Bodens und die Tiefe der Strukturen beschränkt. Hier kann ein Handwagen, welcher von einer Person oder einem Quad gezogen wird, zum Einsatz kommen. Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen und archäologischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig ist. 

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von ANFANG FEBRUAR 2025 BIS ANFANG MAI 2025.

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet. Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt. Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwie gend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Stre cken land- und forstwirtschaftliche oder gegebenenfalls auch private Wege genutzt, die möglicherweise temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit. Die ausführenden Firmen wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigt. Recht zeitig vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und gegebenenfalls Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken noch ein mal individuell informiert. 

DIE FOLGENDEN FLURSTÜCKE SIND VON DEN UN TER 2. GENANNTEN MASSNAHMEN BETROFFEN 

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie nachfolgend und auf unserer Projektwebsite: 

rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/ Bekanntmachungen/Baugrunduntersuchungen 2025-(Februar-Mai)/

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER STADT FRANKENBERG (EDER) 

GEMARKUNG FRANKENBERG
Flur 18
69, 70, 71, 87/3, 91/37, 100, 116/58, 120/72, 135/103, 137/105, 148/79, 202, 203, 204, 207 
Flur 20
40/9, 58, 63, 64, 65, 66, 67
Flur 21
40, 41, 42, 44/2, 44/4, 44/5, 44/6, 44/7, 53, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 78, 79, 80, 85
Flur 22
2/1
Flur 62
3/19
Flur 63
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 10/1, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 21/1, 21/2, 23, 24, 25, 31, 32, 34/1, 34/2, 36/2, 36/3, 37, 38/1, 40/9, 40/10, 40/11, 40/12, 40/13, 40/14, 40/15, 43, 45/2, 45/3, 45/4, 45/5, 46, 47, 48/1, 49, 50/1, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 61/1, 61/2, 62/1, 62/2, 63/19, 64/1, 66/1, 66/2, 67/1, 68, 70/33, 72/33, 73/33, 74/33
Flur 64
45/3, 82, 84, 102, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 138/5, 141, 143/1, 151, 152, 153, 154, 161, 162, 163, 164, 188/83, 266/83, 267/83, 268/83, 269/83, 270/101, 271/101, 272/101, 273/101, 274/101, 275/101, 276/101, 277/101, 278/101, 279/101, 280/101, 281/101, 282/101
Flur 65
80/1, 83/2, 83/3, 84, 85, 86, 125/71, 129, 358, 414, 416
Flur 69
11
Flur 70
1, 2/1, 2/2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10/1, 10/2, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32/1, 32/2, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 46, 47
Flur 71
4, 12, 25, 26, 38, 43, 46, 47, 48, 49, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62/1, 62/2, 63, 64, 65, 67, 68, 69, 70, 71, 74, 75
Flur 72
8/2, 9
Flur 74
2, 3, 4, 11, 12, 13, 14, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 34, 35, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 47, 48/2, 51, 52, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 77/2, 98, 99
Flur 75
76, 77, 78, 79, 80, 81, 82
Flur 76
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24/2, 43, 50, 54/1, 54/2, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72/1, 72/2, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85
Flur 77 
1, 2/1, 2/2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 18, 19, 20, 21/1, 22, 23, 24, 25, 55, 56
Flur 78
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10/1, 10/2, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 50, 64/2
Flur 79
8, 42, 43, 45, 46, 51
Flur 81
1, 6, 16, 28, 29, 30, 31, 32, 33/1, 52, 55, 56, 57, 58
Flur 82 
1/2, 2, 3, 4, 5/1, 5/2, 6, 7, 8, 9, 10, 11/1, 11/2, 11/3, 12, 14, 15/1, 15/2, 15/3, 16, 17, 18/1, 18/2, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 28/1, 28/2, 30/2, 31, 32, 33, 35, 36, 37, 46, 47, 48, 50, 59, 60, 61, 62, 64, 65
Flur 83
1, 2, 3/1, 3/2, 4, 5, 12, 13, 16, 19, 20
Flur 84
1/1, 1/2, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41/1, 41/2, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 57, 59, 60, 61, 63, 67/1, 67/2, 68
Flur 85
9, 20, 26, 30, 36, 37, 39, 40, 56, 57, 58, 62, 63, 64, 65, 66/1, 66/2, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77
Flur 86
5/1, 6/1, 7/1, 8/1, 9/1, 10/1, 11, 14, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64
Flur 87
1, 2, 6, 7, 8/1, 12, 13/1, 19/1, 19/2, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31/1, 31/2, 32, 33, 34, 35/1, 38, 39, 43/2, 43/4, 45, 47, 48, 49, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 63, 75, 76, 77, 78, 79 

GEMARKUNG GEISMAR
Flur 2
69, 70, 71, 74, 99/2
Flur 6
161/5, 162
Flur 8
63, 64/1, 79
Flur 10
96, 101, 114, 121
Flur 18 
1, 2, 5, 6, 7/1, 11/1, 16/1, 19/1, 20, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 112/1, 115, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124/3, 124/4, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 136, 137, 138, 139, 140, 143, 144, 148, 149, 150, 158, 159, 160, 161, 163, 164, 165, 166, 169
Flur 19
6, 7, 9/1, 10, 11, 12, 16, 28, 29, 36, 37, 38, 39/3, 45/1, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 58/1, 59, 60, 66, 67, 69, 70, 90, 91, 93/3, 95, 99/9, 101, 102, 103, 104, 105, 114, 115/3, 123/42, 124/42, 125/43, 126/100, 127/56, 129, 130, 131, 135, 136, 138, 139, 140, 141
Flur 20
21, 22, 23, 25/1, 26, 27, 28, 29, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 70, 71, 72, 73, 75, 76, 78, 79, 80
Flur 21
1/1, 1/2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13/1, 14/1, 25, 26, 27, 28, 29/1, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38/1, 40, 44, 45, 46, 52, 53/1, 54, 55, 56, 57, 63, 64, 65, 67, 69 

GEMARKUNG RÖDDENAU
Flur 19
19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 30, 31, 32, 38, 39, 40, 41, 42/1, 42/2, 42/3, 42/4, 43, 44, 45, 47, 48, 49, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 64, 65, 71, 73, 74/1, 76, 78/1, 80/1, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 90, 92, 93, 97/29, 98/29, 101/50, 102/50, 103/18, 104/18, 105/62, 106/62, 107/37, 108/37, 111/26, 112/27, 113/28, 116/27, 124/17
Flur 20
8/1, 9, 10, 11, 13, 14/7, 20/17, 26/9, 28/1, 29/1, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36/1, 37/1, 37/2, 38, 39, 40, 41/1, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51/1, 51/2, 52, 55, 56, 58, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 78/1, 96/16, 96/17, 97, 98, 99, 100/3, 101, 102, 103, 105, 106, 107, 108, 119, 120, 121, 122, 132, 133, 134, 139/27, 142/36, 145/42, 146/42, 151/36, 155/6, 156/6, 157/12, 158/12, 165/57, 166/57, 167/57
Flur 21
39, 54, 55, 56, 57/1, 58, 59, 60, 62, 63, 64, 74, 79/3, 81, 82, 83, 95/61
Flur 22
1
Flur 23
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 19, 29/1, 29/2, 30, 82, 84/2, 85/1, 93, 94/1, 97/1, 113/9, 114/9, 130/88, 132/78, 133/79, 134/80, 135/81, 146/94
Flur 24
5, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41/1, 41/2, 44/1, 45, 47/1, 48, 49, 50, 74, 77, 78, 79, 80, 81, 83/1, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90/1, 93/1, 94, 95, 96, 97, 98, 99/1, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 133, 134, 135, 136, 138, 139/128, 140/128, 141/76, 142/76, 143/16, 144/16, 145/51, 146/51, 149/75, 150/75

GEMARKUNG SCHREUFA
Flur 8
18, 19, 20, 21/1, 24/1, 26, 28/1, 68, 69, 70, 71, 72, 83, 92/27, 93/27
Flur 9
33, 34, 35/1, 35/2, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 49/1, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 60, 61, 62, 64, 110/1, 111, 114/3, 114/5, 116, 123/5, 123/8, 133, 134, 135, 136, 139, 144, 145, 148, 149, 150/59, 156/63, 157/63
Flur 10
2/1, 3, 4, 5, 6, 7/1, 11/1, 13, 18/1, 30, 35, 36/1, 37/1, 38, 39, 44, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 64/9, 66/9, 68/36, 69/29, 73/31, 82/32, 86/9, 87/9, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120 

GEMARKUNG VIERMÜNDEN
Flur 4
35, 36, 37, 38/1, 39/1, 40/1, 41, 42, 43, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 63/1, 64, 66/1, 67, 75, 77, 79, 80, 81/3, 83, 84, 85/1, 89, 90
Flur 5
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 8, 9, 10/1, 12, 13, 14, 15, 16, 20, 21, 22, 31/1, 33, 34/3, 35/3, 37, 38, 40, 41, 42, 44, 45, 47, 48, 49
Flur 6
6/1
Flur 8
1, 2, 3, 5/1, 7/1, 10, 11/1, 13, 67, 68, 69, 70
Flur 13
3/3, 3/4, 3/5
Flur 14
17, 18, 19, 20, 21, 23/1, 23/2, 24/1, 29, 32, 33, 34, 36/1, 37, 38, 39, 41, 59, 60, 61, 62, 66/40, 67/40, 68/40, 69/16, 71/26, 89/58, 90/58, 91/27, 92/26, 94/47, 99, 100, 101, 102, 103, 105, 106, 116
Flur 15
1/1, 16/3, 33/1, 35/13, 39/1
Flur 16
1, 2/1, 4, 5, 6, 7/1, 10/1, 12, 13, 14, 15, 16, 18/1, 19/1, 19/5, 25, 27, 29, 30, 31, 32, 33/3, 35/3, 37, 38, 39, 41/1, 41/2, 42/25, 48/20, 54/20, 55/20, 57/20, 58/20, 59/20, 60/20, 61/20, 62/20, 63/20, 64/20, 65/20, 66/20, 67/20, 68/20, 69/20, 70/20, 71/20, 72/20, 73/20, 79/20, 80/20, 81/20, 82/20, 112/23, 113/23, 114/23, 115/23, 117/23, 118/23, 119/23, 125/26, 126/26, 127/26, 128/40, 129/28, 130/28, 131/40
Flur 17
1, 2, 3, 5/1, 6/1, 8, 9, 17, 87, 88, 89, 90, 91/1, 94/1, 95, 96, 97, 98, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 118, 131, 136/1, 137, 138, 139, 140/1, 141, 142, 143, 144, 150
Flur 21
88/1, 92/1, 105, 109, 110, 123/1, 137/1, 138, 142
Flur 22
1, 2, 3, 4/1, 5, 6, 7, 8, 9, 11/1, 12, 13, 14, 15, 17/1, 18, 19, 20, 22/1, 22/2, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30/1, 33, 34, 35, 36/1, 38, 39, 60/1, 62, 63, 64, 65, 66, 74, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 84, 85, 86, 88, 89, 90, 96, 97, 100/21, 101/87, 107/42, 108/42, 109/59, 110/59, 117/29, 118/2