Kindertagesbetreuung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Formen der Kindertagesbetreuung sind

    • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
    • Kindertagespflege.

    Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

    Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

    Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

    • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
    • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
    • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
    • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
    • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
    • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)
    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Ein Kindergartenjahr läuft vom 01. August bis 31. Juli eines Jahres. Die Betreuungsplätze werden grundsätzlich anhand der zum Stichtag 15. November vorhandenen Anmeldungen vorrangig nach Geburtsdatum sowie nach rechtlichen, sozialen und pädagogischen Kriterien verteilt. Die Eltern werden gebeten ihr Kind bis zum 15. November eines Jahres direkt bei einer oder mehreren Kitas ihrer Wahl für eine Aufnahme zwischen August des Folgejahres und Juli des nachfolgendes Jahres anzumelden. Zum Anmeldestichtag 15. November angemeldete Kinder haben Vorrang vor Kinder, die im laufenden Betreuungsjahr angemeldet werden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung bei mehreren Kitas eine Rangfolge Ihrer Wünsche an. Die Anmeldungen werden danach trägerübergreifend abgeglichen.  
    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Frankenberg (Eder).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

    Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Abhängig von der Größe der Einrichtung und der Entscheidung des Trägers sind bis zu fünf Zeitmodule festgelegt, die unterschiedliche Gebührenhöhen nach sich ziehen. Die einzelnen Einrichtungen bieten nicht immer alle Module an und sie machen tageszeitlich unterschiedliche Angebote. Im Regelfall ist der Wechsel des Moduls innerhalb eines Betreuungsjahres nur zum 01. März möglich. Jeder Wechsel bedarf der Zustimmung der Leitung, die dabei insbesondere die personalrechtlichen Voraussetzungen prüft. Vertiefende Informationen des Modulangebotes der einzelnen Einrichtungen entnehmen Sie bitte dem Elternportal Little Bird.
    Bitte informieren Sie sich und melden Sie sich rechtzeitig, da die Anmeldezahlen unmittelbar Auswirkungen auf die Personalausstattung haben. Die Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen:

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Wir haben ein Platzangebot bekommen, was nun?:
    Nachdem Sie nach der Prüfung Ihrer Unterlagen ein Platzangebot erhalten haben und Sie dieses annehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Kindertagesstätte in Verbindung und besprechen dort alle Einzelheiten (z.B. Vertrag, Modulauswahl, Eingewöhnung).

    Wir benötigen Hilfe zu Little Bird:
    Hilfe zu unserem Online-Portal "Little Bird" finden Sie unter www.little-bird.de - Elternhilfe - FAQ
    Den vollständigen Link finden Sie hier: Hilfe für Eltern im Online-Portal - LITTLE BIRD Service (little-bird.de)

    Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen:
    Familien, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte nicht oder nicht im vollen Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen. Die Beantragung findet beim Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg statt.
    Den Link zur Beantragung der Kostenübernahme finden Sie hier: Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen | landkreis-waldeck-frankenberg

    Kindertagespflegen
    Unabhängig von der Voranmeldung im Online-Portal "Little Bird" möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Betreuung ab dem 1. Lebensjahr in einer Einrichtung mit einer Krippengruppe als auch durch eine Kindertagespflege (Tagesmütter etc.) durchgeführt werden kann. Diese Kombinationsmöglichkeit erfüllt den gesetzlichen Betreuungsanspruch und steht im Konsens mit dem Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg als Aufsichtsbehörde. Informationen zu den Kindertagespflegen erhalten Sie beim Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Den Link zur Internetseite finden Sie hier: Kindertagespflege | landkreis-waldeck-frankenberg


An wen muss ich mich wenden?

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

Neuanmeldungen zu den Kindertageseinrichtungen müssen unter dem Online-Dienst Elternportal LittleBird vorgenommen werden.
Die bis zum Ende der Anmeldefrist über das Elternportal vorliegenden Neuanmeldungen werden nach den im gemeindlichen Satzungsrecht festgelegten Kriterien gewertet und im Rahmen der freiwerdenden Plätze berücksichtigt. Mit der Neuanmeldung erbitten wir gleichzeitig auch eine Äußerung über den gewünschten zeitlichen Umfang der Betreuung (Modulwahl).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende