Gewerbe ummelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Spezielle Hinweise für Stadt FrankenbergDer Beginn eines Gewerbebetriebes, dessen Einstellung oder eine Änderung der gemeldeten Daten (z.B. der Adresse oder Tätigkeit) ist nach der Gewerbeordnung umgehend der Gewerbemeldestelle unserer Gemeinde anzuzeigen.
Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung. Hierzu werden die Meldungen auch automatisch weitergeleitet an verschiedene andere Stellen, z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft.
Wichtige Unterlagen:
Je nach Vorgang - Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.Setzen Sie sich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung.
Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Gebühr: 28,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2Gemäß Ziffer 2131. Für die Anzeige der Ummeldung.Gebühr: 8,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2Gemäß Ziffer 2132. Für das Ausstellen einer EmpfangsbestätigungAnträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Online-Dienst der Stadt Frankenberg abwickeln.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Carsten BuchLeiter Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Frau Gabriele Glaßl
- Frau Ute Seipp