Ratten im Teichgelände
Stadt geht gegen Ratten im Teichgelände vor
Die Stadt weist Hundebesitzerinnen und -besitzer dennoch auf die geltende Leinenpflicht im Stadtpark hin und bittet darum, diese ernst zu nehmen. So kann auch verhindert werden, dass Hunde gegebenenfalls in Kontakt mit den Fallen kommen.
Um Ratten nicht unnötig mit Nahrung zu versorgen, bittet die Stadt Besucherinnen und Besucher des Teichgeländes auch, auf die Fütterung von Enten, Schwänen und anderen Vögeln mit Brot, etc. zu verzichten. Zum einen vertragen Enten das Brot nicht gut, zum anderen bleiben meist erhebliche Reste davon am Ufer zurück, die für Ratten eine gute Nahrungsquelle darstellen.
Anwohnern des Teichgeländes empfiehlt die Stadt außerdem, Speisereste im Hausmüll zu entsorgen und nicht auf den Kompost zu geben. Auch sollten Essensreste grundsätzlich nicht in der Toilette oder im Ausguss heruntergespült werden, weil das Ratten über die Kanalisation anlocken kann.