Informationen zu den Kommunalwahlen am 15. März 2026
Musterstimmzettel zur Orientierung
Um Wählerinnen und Wählern einen besseren Überblick vor der Wahl zu geben, haben Stadt und Landkreis Musterstimmzettel angefertigt. Darauf sind alle Listen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten verzeichnet.
Die Musterstimmzettel finden Sie nachfolgend zu Ihrer Orientierung zur Ansicht und zum Download.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Muster handelt. Die tatsächlichen Stimmzettel bekommen Sie am Tag der Wahl im Wahllokal ausgehändigt.
- Musterstimmzettel Stadtverordnetenversammlung
- Musterstimmzettel Dörnholzhausen
- Musterstimmzettel Friedrichshausen
- Musterstimmzettel Geismar
- Musterstimmzettel Haubern
- Musterstimmzettel Hommershausen
- Musterstimmzettel Rengershausen
- Musterstimmzettel Röddenau
- Musterstimmzettel Rodenbach
- Musterstimmzettel Schreufa
- Musterstimmzettel Viermünden
- Musterstimmzettel Wangershausen
- Musterstimmzettel Willersdorf
- Musterstimmzettel Kreistag Waldeck-Frankenberg
Briefwahl beantragen
Alternativ zur Wahl im Wahllokal können Sie ab dem 2. Februar Briefwahl beantragen. Dann schickt Ihnen das Wahlamt die Unterlagen nach Hause. Dafür benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.
Über diesen Link können Sie zwischen dem 2. Februar und dem 10. März 2026 Briefwahl beantragen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Wie viele Stimmen kann ich vergeben?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen zu vergeben wie Sitze in dem jeweiligen Gremium zu vergeben sind. Für die Frankenberger Stadtverordnetenversammlung haben alle Wahlberechtigten 31 Stimmen, für die Ortsbeiräte zwischen fünf und sieben Stimmen.
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man "Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nenn man "Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

