Das zehntürmige Rathaus nebenan das bekannte Hotel Sonne Frankenberg

Verordnung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen


Verordnung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Hessisches Ladenöffnungsgesetz

Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606) wird hiermit verordnet:

§ 1

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt von Frankenberg (Eder) für den in § 2 dieser Verordnung genannten Geltungsbereich auf Antrag des Kaufmännischen Vereins Frankenberg e. V. für folgende Veranstaltungen freigegeben.

            - Maistadtfest               Sonntag, den 03. Mai 2026, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr

            - Herbststadtfest         Sonntag, den 27. September 2026, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

§ 2

Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst den Bereich der Bahnhofstraße, Jahnstraße, Auf der Nemphe, Neustädter Straße, Ritterstraße und Steingasse in Frankenberg (Eder) sowie das Gewerbegebiet Siegener Straße/Am Grün.

 

§ 3

Diese Verordnung tritt an dem jeweiligen oben genannten Tag in Kraft.

 

Frankenberg (Eder), den 03. Februar 2026

 

DER MAGISTRAT
der Philipp-Soldan-Stadt
Frankenberg (Eder) 

i. A

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