Das zehntürmige Rathaus nebenan das bekannte Hotel Sonne Frankenberg

Flurbereinigungsverfahren Frankenberg-Rengershausen – Nuhnerenaturierung 

Amt für Bodenmanagement Korbach
- Flurbereinigungsbehörde -
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Tel.-Nr. +49 (0) 611 565 4000, Fax +49 (0) 0611 327 60 5501
E-Mail: info.afb-korbach@hvbg.hessen.de 

 

Gz.: 2-KB-05-23-36-01-B-0004#007

Flurbereinigungsverfahren Frankenberg-Rengershausen – Nuhnerenaturierung
Verfahrens-Nr.: VF 2336

Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Frankenberg-Rengershausen – Nuhnerenaturierung - werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 18.08.2025 im Haus des Gastes in Rengershausen, Braunshäuser Straße 3, 35066 Frankenberg (Eder) erläutert worden sind und am
19.08.2025 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am 20.08.2025 von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Haus des Gastes in Rengershausen, Braunshäuser Straße 3, 35066 Frankenberg (Eder) ausgelegen haben.



Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen. Es wurden keine begründeten Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Frankenberg (Eder)
und Lichtenfels sowie in den angrenzenden Gemeinden/Städten Vöhl, Haina (Kloster), Burgwald, Allendorf (Eder), Korbach, Frankenau, Medebach und Hallenberg öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2336  abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Korbach
- Flurbereinigungsbehörde -
Medebacher Landstraße 27, 34497 Korbach

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.


Korbach, den 12.11.2025

 

Amt für Bodenmanagement Korbach
- Flurbereinigungsbehörde -

Im Auftrag

gez. Oellrich (VD)