Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag gemäß § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 14 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) für den erstmaligen Ausbau der Erschließungsanlagen des Neubaugebietes "Im Teichfeld" in Frankenberg (Eder), Stadtteil Röddenau
Gemäß § 133 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 14 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Frankenberg (Eder) geben wir bekannt, dass für die Erschließungsanlagen des Neubaugebietes „Im Teichfeld“ im Stadtteil Röddenau im Vorgriff auf die erschließungsbeitragsrechtliche Gesamtabrechnung eine Vorausleistungserhebung durchgeführt wird.
Wir weisen daher darauf hin, dass die Grundstückseigentümer der erschlossenen Grundstücke nunmehr zur Zahlung der Vorausleistungsbeträge herangezogen werden.
Frankenberg (Eder), 15.01.2026
DER MAGISTRAT
der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg
Barbara Eckes
Bürgermeisterin
FB 1.6/Su.
