Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 44a „An der Marburger Straße I“
Bauleitplanung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder), Kernstadt; Bebauungsplan Nr. 44a „An der Marburger Straße I“;
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „An der Marburger Straße“;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44a „An der Marburger Straße I“ (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „An der Marburger Straße“) beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans erfolgt eine Anpassung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans in Bezug auf die Zulässigkeit von Flachdächern auch im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets Nr. 5 sowie flankierende Änderungen zur maximal zulässigen Gebäudehöhe für Bauten mit Flachdächern und die Gestaltung von Staffelgeschossen. Diese Punkte werden auch für das Mischgebiet Nr. 8 überarbeitet. Des Weiteren erfolgt die Aufnahme von Regelungen zu Grundstückszufahrten und zur Gestaltung von Stellplatzanlagen auf den jeweiligen Baugrundstücken. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplans Nr. 44 „An der Marburger Straße“ gelten unverändert fort.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
31.03.2025 - einschl. 05.05.2025
auf der Internetseite der Stadt Frankenberg (Eder) www.frankenberg.de unter der Rubrik Leben in Frankenberg/ Bauen und Wohnen/Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder). Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Dienststunden:
montags bis donnerstags von 8.30h bis 12.00h und 14.00h bis 16.00h
freitags von 8.30h bis 12.30h
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an Reis.Theresa@frankenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Frankenberg (Eder) wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auf der Internetseite www.frankenberg.de öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Bauleitplanung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder), Kernstadt;
Bebauungsplan Nr. 44a „An der Marburger Straße I“;
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „An der Marburger Straße“
Hier: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab
Frankenberg (Eder), 21.03.2025
DER MAGISTRAT
der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder)
gez. Barbara Eckes
Bürgermeisterin
Tag der Bekanntmachung: 21.03.2025