Vorläufigen Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

    Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

    In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

    Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Reisepass

    • Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
    • Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
    • Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
    • Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt

    Bevor Sie einen Reispass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Digitales Lichtbild (erstellt durch ein zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem)
      Sie haben die Möglichkeit direkt im Bürgerbüro ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €
    • alten Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die jeweilige Bearbeitungsgebühr

    vorläufiger maschinenlesbarer Reispass

    • in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Digitales Lichtbild (erstellt durch ein zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem)
      Sie haben die Möglichkeit direkt im Bürgerbüro ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 .
    • alten Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die Bearbeitungsgebühr
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg
    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/­oder z.B. der Personalausweis
      und/­oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in digitaler Form (QR-Code).
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 26,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.

    Gebühr: 52,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

    Gebühr: 96,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg
    Dokumentunter 24 Jahrenüber 24 Jahren
    Reisepass37,50 59,00
    Reisepass  m. 48 Seiten59,50 81,00
    Expresspass69,50 91,00
    Expresspass m 48 Seiten91,50 113,00
    vorläufiger maschinlesbarer Reisepass26,00 26,00
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
    • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende