Express-Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

    Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

    Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Reisepass

    • Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
    • Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
    • Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
    • Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt

    Bevor Sie einen Reispass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Digitales Lichtbild (erstellt durch ein zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem)
      Sie haben die Möglichkeit direkt im Bürgerbüro ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €. 
    • alten Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die jeweilige Bearbeitungsgebühr

    vorläufiger maschinenlesbarer Reispass

    • in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • aktuelles biometrisches Lichtbild in digitaler Form (QR-Code)
    • alten Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die Bearbeitungsgebühr von 26,00 €
  • Verfahrensablauf

    • Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
      • in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
    • Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
    • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin / Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin) der Wohnortgemeinde.

  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
      • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
    • bei Kindern unter 18 Jahren: 
      • Sie sind sorgeberechtigt.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Gebühr: 69,50 €
    Vorkasse: Ja
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.

    Gebühr: 102,00 €
    Vorkasse: Ja
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Ja
    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.

    Frist: 3 Werktage

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg
  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg
    • Reisepass Ausstellung express
    • Reisepässe im Expressverfahren müssen persönlich beantragt werden
    • verkürzte Lieferzeit von in der Regel 3-4 Tagen
    • Zuschlag von zusätzlich EUR 32,00 bei Expressverfahren
    • Gültigkeit:
      • bis 24 Jahre: 6 Jahre
      • ab 24 Jahre: 10 Jahre
    • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt


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