Vorläufigen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergPersonalausweis
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich. - Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
- Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Digitales Lichtbild (erstellt durch ein zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem)
Sie haben die Möglichkeit direkt im Bürgerbüro ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €. - alten Personalausweis oder Kinderausweis
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis
- in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Digitales biometrisches Lichtbild im QR-Code
- alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild in digitaler Form (QR-Code)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergPersonalausweis ab 24 Jahren 46,00 Personalausweis unter 24 Jahren27,60
Vorläufig maschinlesbarer Personalausweis10,00
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.