Personalausweis bei Verlust neu beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • der Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

    • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

    Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

    Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Personalausweis

    • Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
      Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich.
    • Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
    • Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
    • Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
      (http://www.bundesdruckerei.de/)
    • alten Personalausweis oder Kinderausweis
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die jeweilige Bearbeitungsgebühr

    vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis

    • in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
      http://www.bundesdruckerei.de/)
    • alten Personalausweis oder Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die Bearbeitungsgebühr
  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
    • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für den vorläufigen Personalausweis.

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg
    Personalausweis ab 24 Jahren28,80
    Personalausweis unter 24 Jahren

    22,80

     

    Vorläufig maschinlesbarer Personalausweis

    10,00

     

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende