Personalausweis - Adresse ändern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Personalausweis

    • Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
      Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich.
    • Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
    • Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
    • Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Digitales biometrisches Lichtbild im QR-Code
    • alten Personalausweis oder Kinderausweis
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die jeweilige Bearbeitungsgebühr

    vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis

    • in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Digitales biometrische Lichtbild im QR-Code
    • alten Personalausweis oder Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die Bearbeitungsgebühr
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg
    Personalausweis ab 24 Jahren46,00 
    Personalausweis unter 24 Jahren

    27,60 

     

    Vorläufig maschinlesbarer Personalausweis

    10,00 

     

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: