Personalausweis beantragen
- Leistungsbeschreibung
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergBitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beantragung.
Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen (auch Kinder).
Bei Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Ausweises abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers. Bei Kinder erfolgt dies ab 6 Jahren.Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Digitales Lichtbild (erstellt durch ein zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem)
Sie haben die Möglichkeit direkt im Bürgerbüro ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00. - alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift der sorgeberechtigten Personen benötigt.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
-
bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergEine Beantragung ist nur mit Termin möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg- dentitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- Digitales Lichtbild (erstellt durch ein zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem)
Sie haben die Möglichkeit direkt im Bürgerbüro ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €. - gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- dentitätsnachweis, zum Beispiel
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
37,00 € für Antragsteller in allen anderen Fällen13,00 € Aufschlag für Ausstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg- Einwilligungserklärung gesetzlicher Vertreter
Einwilligungserklärung gesetzlicher Vertreter zur Ausstellung von Dokumenten
- Einwilligungserklärung gesetzlicher Vertreter