Nebenwohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgerbüro. Alternativ können Sie hier Ihre Anmeldung auch selbst vornehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Bezug der neuen Wohnung haben Sie sich innerhalb von 2 Wochen an-/umzumelden.