Anwohnerparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Anwohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jeder Haushalt kann einen Anwohnerparkausweis für ein auf Sie/Ihn nachweislich zugelassenes und/oder dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug erhalten.

    Für die Ausgabe des Anwohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung und ist bei der Onlinebeantragung zu entrichten.

    Nach Prüfung des Vorgangs erhalten Sie eine E-Mail zum Download des Bescheids und des Ausweises. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, kann die Zustellung per Post beantragt werden (zzgl. 3,-€).

    Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Beantragung haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Beantragung in der Verwaltung.


    Verfügbar/Gültig für folgende Bereiche:

    Altstadt (Obermarkt, Untermarkt, Pferdemarkt, Linnertorstraße, Steingasse Haus-Nr. 22), Untergasse, Breslauer Straße, Bergstraße

    Für die Online-Beantragung eines Anwohnerparkausweises nutzen Sie bitte folgenden Link.

  • Verfahrensablauf

    • Online-Beantragung des Anwohnerparkausweises mit Zahlung
    • Prüfung durch die Gemeinde
    • E-Mail mit Download des Bescheids, sowie des Ausweises bzw. auf Antrag Zustellung per Post
  • Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • Hauptwohnsitz ist im Anwohnerparkgebiet gemeldet
    • die Wohnung wird selbst bewohnt
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von Ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
  • Kurztext

    • Anwohnerparkausweis Erteilung
    • Parkausweis für Anwohner
    • Gebührenerhebung durch die Gemeinde auf Grundlage der Gebührenordnung
    • Zuständig: Straßenverkehrsbehörde
  • Anträge / Formulare