Übermittlungssperre im Melderegister zur Auskunft an Parteien u. a.

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde schriftlich Widerspruch einlegen. 

    Der Widerspruch gilt, bis Sie diesen widerrufen.

  • Zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.


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