Gewerbeummeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Der Beginn eines Gewerbebetriebes, dessen Einstellung oder eine Änderung der gemeldeten Daten (z.B. der Adresse oder Tätigkeit) ist nach der Gewerbeordnung umgehend der Gewerbemeldestelle unserer Gemeinde anzuzeigen.

    Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung. Hierzu werden die Meldungen auch automatisch weitergeleitet an verschiedene andere Stellen, z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft.

    Wichtige Unterlagen:
    Je nach Vorgang - Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

    Setzen Sie sich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

  • Anträge / Formulare

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