Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) wird darauf hingewiesen, dass die ab 01. Januar 2025 gültige Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) auf dieser Homepage , Menü "Stadt & Rathaus", Kategorie "Satzungen", öffentliche bekannt gemacht wird.
Die Satzung ist für jede Person während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen. Auf Wunsch wird gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Satzung gefertigt.
Frankenberg (Eder), den 06. Dezember 2024
Der Magistrat der
Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder)
gez. Eckes
Bürgermeisterin