Bauleitplanung des Zweckverbandes „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“, Gemarkung Bottendorf
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Zweckverbandes „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“
Bauleitplanung des Zweckverbandes „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“, Gemarkung Bottendorf; Bebauungsplan Nr. 1f „Wickersdorfer Ring IV“;
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“;
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“ hat in ihrer Sitzung am 18.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1f „Wickersdorfer Ring IIV“
(6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“) beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 1f "Wickersdorfer Ring IV" ist ausschließlich die Einbeziehung der bisher ausgewiesenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen in das Gewerbegebiet Nr. 2, einhergehend mit der zeichnerischen Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbepark Frankenberg/ Burgwald" gelten unverändert fort.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
01.12.2025 - einschl. 07.01.2026
auf der Internetseite der Stadt Frankenberg (Eder) www.frankenberg.de unter der Rubrik Leben in Frankenberg/ Bauen & Wohnen/ Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Die Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder). Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder). Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Dienststunden:
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an reis.theresa@frankenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Hier: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab
Frankenberg (Eder), den 21.11.2025
Zweckverband „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“
gez. Lothar Koch
Verbandsvorsitzender
