Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Seit Mitte März 2020 besteht gesundheitlich die schwerste Krise seit Jahrzehnten. Dies bedarf besonderer Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, zur Sicherstellung des Gesundheitswesens wie auch zur Aufrechthaltung von Sicherheit und Ordnung. Wir möchten Sie hier über aktuelle Entwicklungen informieren.
Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Die Stadtverwaltung Frankenberg (Eder) sowie die Außenstellen sind bis zunächst einschließlich 31. Januar 2021 grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen über E-Mail und Telefon weiterhin zur Verfügung. Für dringende und unaufschiebbare Fälle, für die persönliche Anwesenheit erforderlich ist, sind im Bereich des Bürgerbüros Terminabsprachen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen möglich.
Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit telefonischen Kontakt mit der Verwaltung auf: 06451 505-144. Die Samstagsöffnungen des Bürgerbüros entfallen bis auf weiteres.
Bei direkten Zuzügen aus dem Ausland bitten wir in jedem Fall um vorherige Kontaktaufnahme per Telefon.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ("Alltagsmaske") ist Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr inklusive der Haltestellen und im Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen sowie in der gesamten Stadtverwaltung und deren Außenstellen. Ebenso gilt die Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Aktuell ist auch bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten das permanente Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum eigenen Schutz und dem Schutz anderer auch am eigenen Platz notwendig, da in diesen Bereichen viele, miteinander unbekannte Personen in Kontakt treten können.
In allen Schulen besteht ab der 5. Jahrgangsstufe eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für den Präsenzunterricht im Klassen- oder Kursverband.
Wenn Sie noch eine oder mehrere Alltagsmasken benötigen: Unter folgendem Link erhalten Sie eine Übersicht einiger Anbieter eines selbstgefertigten Mund-Nasen-Schutzes.
Eine Anleitung zur Anfertigung eines Mund-Nasen-Schutzes ohne Nähen erhalten Sie nachfolgend, zur Verfügung gestellt von S. Jonietz.
Vom 11. Januar 2021 bis zunächst 31. Januar 2021 ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren Person gestattet, Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Diese Regelung gilt nicht für den beruflichen, schulischen und betreuungsrelevanten Kontext sowie für Sitzungen und Gerichtsverhandlungen.
Für private Zusammenkünfte wird eine Beschränkung auf den eigenen Haus-stand sowie eine weitere nicht im Haushalt lebende Person dringend empfohlen.
Musik- und Kunstschulen bleiben geöffnet. Spielplätze, Sport- und Bolzplätze sind ebenfalls geöffnet. Der Wildpark ist geschlossen, ebenso das Jugendhaus und die Stadtbücherei für den Publikumsverkehr.
Weiterhin geschlossen ist die Ederberglandhalle sowie die Dorfgemeinschaftshäuser und Häuser des Gastes - ausgenommen sind politische Gremien und Wahlvorbereitungen. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich durch die jeweiligen Ortsvorsteher. Private Feierlichkeiten und Vereinsfeiern sind weiterhin nicht erlaubt. Das haben Landkreis und Kommunen gemeinsam abgestimmt.
Ab 16. Dezember bis zunächst 31. Januar 2021 gilt:
Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind grundsätzlich geschlossen. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin geöffnet, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhält. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 m², so gilt eine Fläche von 20 m² pro Kunde.
Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen schließen. weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Erlaubt ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Straßenverkauf und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt.
Übernachtungsangebote dürfen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Öffentliche Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung sind möglich, sofern:
- alle Teilnehmenden während der gesamten Zeit, auch am eigenen Sitzplatz, eine Mund-Nasen- Bedeckung tragen.
- der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet werden kann sowie geeignete Hygienekonzepte umgesetzt werden.
- als Richtgröße für jede Person 3 m² zur Verfügung stehen.
- zur besseren Infektionsnachverfolgung Name, Anschrift und Telefonnummer aller Teilnehmenden aufgenommen wird.
Bis zunächst 31. Januar 2021 gilt:
Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt.
Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist untersagt.
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
1. Tanzlokale, Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen,
2. Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen,
3. Tierparks und Zoos,
4. Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
5. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
6. Messen,
7. Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
8. Museen und Schlösser,
9. Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos und ähnliche Einrichtungen.
Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sind jederzeit möglich.
Trauerfeiern finden grundsätzlich statt, auch die städtischen Trauerhallen stehen in der Kernstadt sowie in den meisten Stadtteilen dafür wieder zur Verfügung. Es gelten die vor Ort aushängenden Hygiene- und Abstandsregeln in Bezug auf die Corona-Pandemie sowie die jeweils festgelegte Maximalzahl an Trauergästen.
Die Übersicht der jeweils festgelegten Maximalzahl finden Sie hier.
Während des neuerlichen Lockdowns vom 16. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 werden alle Eltern gebeten, ihre Kinder - nach Möglichkeit - zu Hause zu betreuen. Für die Zeit außerhalb der Weihnachtsferien wird eine Notbetreuung angeboten.
Eltern dürfen die Kita weiterhin nicht betreten, die Kinder werden von einer Erzieherin in Empfang genommen. Bei der Übergabe müssen die Erwachsenen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen oder im Kontakt mit infizierten Personen stehen, dürfen die Kita ebenfalls nicht betreten.
Alle Eltern, denen aus dem eingeschränkten Betreuungsbetrieb Probleme insbesondere mit dem Arbeitgeber entstehen, werden gebeten sich für eine Lösung schnellstmöglich an die jeweilige Kita zu wenden.