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Historische Treppe in Friedrichshausen saniert

Treppenansicht während der Sanierung
Viel Arbeit steckt in der sanierten Treppe - es hat sich aber gelohnt.

24. Juni 2021. Die Stadt Frankenberg (Eder) hat die historische Treppenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Friedrichshausen saniert. Die Sanierung war ein ausdrücklicher Wunsch des Ortsbeirates und aufgrund des Zustands auch dringend erforderlich. Das Gebäude ist als Einzelkulturdenkmal eingestuft worden, die Sanierung war im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. „Das Gebäude ist sehr wertvoll, deshalb müssen wir es erhalten“, erklärte Bürgermeister Rüdiger Heß vor Ort.

Das Gebäude wurde 1904 ursprünglich als Grundschule mit Lehrerwohnung gebaut. Der Umbau zum Dorfgemeinschaftshaus erfolgte in den Jahren 1974–1976. Seit 1976 wird die alte Schule als Dorfgemeinschaftshaus genutzt. In den Jahren 1988 und 1996 erfolgten weitere Umbauten und Erweiterungen des Dorfgemeinschaftshauses. Obwohl sich das Gebäude in den letzten 117 Jahren oftmals durch Umbauarbeiten und Renovierungen veränderte, blieb die Treppenanlage aus dem Jahr 1904 weiterhin in dieser Form bestehen.

Durch die langjährige Nutzung waren die einzelnen Treppenstufen und Podeste abgenutzt und ausgetreten. Da ein gefahrloses Begehen ohne Weiteres nicht mehr möglich war, wurde die Treppenanlage durch einen Restaurator fachgerecht saniert. Im Rahmen der Sanierung wurde die Treppe komplett entlackt und alle Altanstriche entfernt. Die ausgetretenen Treppenstufen wurden ausgefräst und mit Eichenholz wieder ergänzt. Zur Angleichung der Farbe wurden die Ergänzungen gebeizt und die Stufen und Podeste mit Hartwachs-Siegel wieder aufgebaut.

Im Zuge der Maßnahme wurden auch die Geländer komplett saniert. Hierzu wurden die Zwischenräume der alten Holzgeländer-Stäbe durch Einbau zusätzlicher Metallstäbe ergänzt, um die Treppe den aktuellen Vorschriften anzupassen. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf 56.454,31 Euro. Aufgrund der Einstufung des Gebäudes als Einzelkulturdenkmal wurde im Vorfeld durch die Denkmalschutzbehörde eine Zuwendung von 15 – 20 % der Baukosten in Aussicht gestellt.

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