Heß weist nach Kritik vom Betreiber des 'Bonkers' an der Sperrzeitverlängerung auf den dortigen Gefahrenschwerpunkt hin
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung steht ganz klar im Vordergrund für die Entscheidung, die Sperrzeit in der Stadt Frankenberg zu verlängern. Darauf wies Bürgermeister Rüdiger Heß im Rahmen der öffentlichen Diskussion - vor allem unter Jugendlichen - über seine Entscheidung als Ortspolizeibehörde hin. Bisher habe er in der Diskussion den Namen des Bonkers bewusst nicht genannt - auch um wirtschaftlichen Schaden für die Discothek zu vermeiden, obwohl aufgrund der vorliegenden Fälle der Bereich um das Bonkers den Gefahrenschwerpunkt darstellt. Heß: „Alle schweren Körperverletzungsdelikte im Zeitraum zwischen drei bis sechs Uhr wurden im Bereich der Diskothek Bonkers begangen. Allein in 2012 waren es acht Körperverletzungen im Bereich der Diskothek." Es gehe ihm bei der Verlängerung der Sperrzeit ganz klar um den Schutz potenzieller Opfer, die fast ausnahmslos im Zeitraum nach drei Uhr verletzt wurden, betonte der Bürgermeister. „Es geht aber auch darum, mögliche Täter, die durch übermäßigen Alkoholgenuss bis in die frühen Morgenstunden ihr Aggressionspotential steigern, gewissermaßen vor sich selbst zu schützen", betonte Heß. Der Rathauschef wies darauf hin, dass Körperverletzungsdelikte im Bundeszentralregister geführt werden. „Das steht dann im polizeilichen Führungszeugnis und kann in unserer Gesellschaft ein echtes Handicap darstellen, beispielsweise bei der Berufswahl", erläuterte der Bürgermeister. Vor allem dürfe bei der Diskussion über die Sperrzeitverlängerung auch nicht vergessen werden, dass die Bevölkerung grundsätzlich ein Recht auf Nachtruhe hat. Heß: „Wenn im Bonkers gefeiert wird, hört man das nach Angaben der Frankenberger Polizeistation bis ins Ederdorf. Auch die Anwohner in der Altstadt beispielsweise müssen bei Feiern um ihren Schlaf fürchten." Es gehe dabei nicht um laute Musik, sondern vor allem um Geräusche abfahrender Pkw, Schlagen von Autotüren, Gehupe, Gejohle von Partygängern auf dem Heimweg. Und dabei mache es schon einen Unterschied, ob generell bis um 5.00 Uhr morgens, oder nur bis um 3.00 Uhr gefeiert werden dürfe.
Der Frankenberger Rathauschef wies angesichts der Diskussionen nochmals ganz klar darauf hin, dass die Verlängerung der Sperrzeit zunächst probeweise für ein Jahr gilt. Danach werde der Frankenberger Präventionsrat sich erneut mit der Thematik befassen - vor allem auch unter dem Gesichtspunkt ‚Jugend und Alkohol‘ - und die Statistiken der Vorfälle und Strafdelikte in den Jahren 2012 und 2013 vergleichen.