Bauleitplanung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder), Stadtteil Geismar; Beteiligung der Öffentlichkeit
Bauleitplanung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder), Stadtteil Geismar;
Bebauungsplan Nr. 04/05 „Auf dem Mittelfeld II“;
Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 13b BauGB
Die Stadt Frankenberg (Eder) betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Mittelfeld II“. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Anschluss an das vorhandene Wohngebiet im nordöstlichen Bereich von Geismar geschaffen werden, um der konstanten Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht werden zu können.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, landschafts-pflegerischem Fachbeitrag, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie ein wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag liegt in der Zeit von
Montag, dem 20.06.2022 - einschl. Freitag, dem 22.07.2022
in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder) während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Dienststunden sind:
montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 13:30 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
Bei persönlicher Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminabstimmung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Berkenkopf (Telefon: 06451/505-135).
Die Unterlagen können zudem auf der Internetseite der Stadt Frankenberg (Eder) www.frankenberg.de unter der Rubrik Leben & Wohnen/ Bauen und Wohnen/Bauleitplanverfahren eingesehen werden.
Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Frankenberg (Eder) wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auf der Internetseite www.frankenberg.de öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Bauleitplanung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder), Stadtteil Geismar;
Bebauungsplan Nr. 04/05 „Auf dem Mittelfeld II“
Übersichtskarte
Hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plankarte 1)
genordet, ohne Maßstab
Hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plankarte 2)
Gemarkung Friedrichshausen, Flur 1, Flurstück 30 teilweise
genordet, ohne Maßstab
Frankenberg (Eder), den 11.06.2022
DER MAGISTRAT
der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder)
gez. Rüdiger Heß
Bürgermeister
Tag der Bekanntmachung: 11.06.2022