Bauleitplanung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder), Kernstadt; Bebauungsplan Nr. 11f „Jahnstraße/Eder III“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) hat in ihrer Sitzung am 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11f „Jahnstraße/Eder III“ (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Auf der Hute“, 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a „Jahnstraße/Eder“, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 c „Jahnstraße/Eder II“) beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Planziel des Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Neuordnung im Bereich Jahnstraße, um somit einen Beitrag zur baulichen Innenentwicklung und Nachverdichtung sowie zur Schaffung eines attraktiven Stadtraums mit hoher Qualität und Funktionalität zu leisten. Zur Ausweisung gelangt hierzu im Wesentlichen ein Urbanes Gebiet im Sinne § 6a BauNVO.
Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurden gegenüber dem seitens der Stadtverordnetenversammlung gefassten Aufstellungsbeschluss, einschließlich Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs, zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung weitere Flächen in den räumlichen Geltungsbereich einbezogen, sodass die Anwendungsvoraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB nicht mehr gegeben sind. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt daher im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
18.09.2023 - einschl. 20.10.2023
auf der Internetseite der Stadt Frankenberg (Eder) www.frankenberg.de unter der Rubrik Leben & Wohnen/ Bauen und Wohnen/Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder). Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an reis.theresa@frankenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Frankenberg (Eder) wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auf der Internetseite www.frankenberg.de öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Frankenberg (Eder), 09.09.2023
DER MAGISTRAT
der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder)
gez. Rüdiger Heß
Bürgermeister
Tag der Bekanntmachung: 09.09.2023
Hier: Räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab