Dienstleistungen - Details
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Dienstleistung
Bezeichnung:
Baugenehmigung
Kreis:
(LK Waldeck-Frankenberg)
Beschreibung:
Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Hessische Bauordnung nicht ausdrücklich eine Genehmigungsfreiheit vorsieht.
Zuständig ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg.