- Stadt Frankenberg (Eder) |
- Stadt & Rathaus |
- Bürgerservice |
- Dienstleistungen |
- Dienstleistungen - Details
Dienstleistungen - Details
Die aktuellen Informationen der gewählten Dienstleistung finden Sie hier.
Dienstleistung
Reisepass
- Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
- Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
- Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
- Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt
Bitte beachten Sie: In den Hauptreisezeiten kann die Bearbeitung länger als gewöhnlich dauern.
Bevor Sie einen Reisepass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis. Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm) lt. der Fotomustertafel: http://www.bundesdruckerei.de/
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis
Kann der Reisepass – auch im Expressverfahren – nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertiggestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass ein vorläufiger Reisepass ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Bürgerbüro kann für die Notwendigkeit der Ausstellung geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt bis zu einem Jahr. Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm), lt. der Fotomustertafel http://www.bundesdruckerei.de/
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Unter folgendem Link können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses abfragen: