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Dienstleistungen - Details
Die aktuellen Informationen der gewählten Dienstleistung finden Sie hier.
Dienstleistung
Personalausweis
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
- Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich.
- Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen. Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm)
- alten Personalausweis oder Kinderausweis
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis
in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm)
- alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Unter folgendem Link können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Ausweises abfragen:
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.