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Dienstleistungen - Details

Die aktuellen Informationen der gewählten Dienstleistung finden Sie hier.

Dienstleistung

Bezeichnung:
Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
Beschreibung:
Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für ihre gewerblichen Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Im Übrigen wird auf § 8 der Friedhofsverwaltung verwiesen.
Ansprechpartner:
Bearbeitungsdauer:
eine Woche
Zuständiges Amt:
Bearbeitungsgebühren:
Die Gebühren für die Ausstellung einer Zulassungskarte beträgt: a) für die Dauer von 3 Jahren 25,00 € b) Einzelgenehmigung 7,50 €