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Dienstleistungen - Details

Die aktuellen Informationen der gewählten Dienstleistung finden Sie hier.

Dienstleistung

Bezeichnung:
Familienbuch / Eheregister
Beschreibung:
Am 1. Januar 2009 ist das neue Personenstandsgesetz in Kraft getreten. Eine Neuerung dieses Gesetzes ist der Wegfall des Familienbuches. Stattdessen werden Eheregister geführt. Alte Familienbücher werden als Eheregister weitergeführt. Das Eheregister enthält Angaben über die Daten Ihrer Eheschließung und Geburt, die Namensführung in der Ehe und die evtl. Auflösung der Ehe. Es enthält keine Informationen mehr über die Eltern oder die Kinder der Eheleute. Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, wird das Eheregister beim Standesamt des Eheschließungsorts geführt. Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und ein Familienbuch auf Antrag vor dem 24. Februar 2007 angelegt wurde, befindet sich das Eheregister bei dem Standesamt, wo die Eheleute zu dem Zeitpunkt ihren gemeinsamen Wohnort hatten. Ist die Nachbeurkundung der Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat. Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag im Eheregister beurkundet werden, wenn die Ehegatten im Zuständigkeitsbereich des Standesamtsbezirks Frankenberg (Eder) wohnen. Vorausetzung ist, dass einer der Ehegatten Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling ist. Ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiter/innen des Standesamtes ist sinnvoll, um die auf den Einzelfall abgestimmten Informationen über die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Zuständiges Amt:
Bearbeitungsgebühren:
Bitte entnehmen Sie die anfallenden Gebühren der Gebührenordnung des Standesamtbezirks Frankenberg (Eder).