Stadtführungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Stadt Frankenberg vermittelt Führungen an Einzelpersonen und Gruppen. Der Vertrag kommt zwischen dem Besteller und der Stadt Frankenberg zustande.
Wartezeiten und Nichtinanspruchnahme
Alle Vertragsbeziehungen regeln sich gemäß der nachfolgenden Punkte:
Unsere Gästeführer/innen sind verpflichtet, eine Wartezeit von 20 Minuten ab dem für den Beginn der Führung vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Sind diese 20 Minuten verstrichen, steht es unseren Gästeführer/innen frei weiter auf die Gruppe zu warten oder diese als nicht erschienen zu betrachten.
Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mind. 24 Stunden zuvor eine Abbestellung erfolgte, ist der jeweilige Gesamtbetrag zu zahlen.
Gruppengröße
Bitte planen Sie für eine Führung max. 30 Personen ein. Bei Gruppen von mehr als 30 Personen können weitere Stadtführer/innen reserviert werden.
Gültigkeit
Der Besteller einer Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält der Besteller erst nach der Auftragserteilung Kenntnis von diesen Bedingungen, gelten diese als anerkannt sofern nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widersprochen wird.